2. November 2021
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Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG erbringt Leistungen nicht nur bei Berufs- und Nichtberufsunfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten und bestimmten Körperschädigungen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind. Wie sieht das bei Coronavirus-Erkrankungen aus?
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