Harald Rüfenacht
Mehrwertausgleich auch bei Um- und Aufzonungen
Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichtet die Kantone, einen angemessenen Ausgleich für erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile zu schaffen (Art. 5 Abs. 1 RPG). Ob es genügt, nur Mehrwerte infolge Einzonungen auszugleichen oder ob zwingend auch Mehrwerte infolge Um- oder Aufzonungen mit einer Abgabe zu belasten sind, war bisher umstritten.
Wieviele Parkplätze dürfen es sein?
Zur Eindämmung des Verkehrs versucht das kantonale Amt für Raumplanung (ARP) vermehrt, den Gemeinden im Rahmen der Vorprüfung von Gestaltungsplänen eine Reduktion der geplanten Anzahl Autoabstellplätze vorzuschreiben.
Christian Rudolf von Rohr
Neues Aktienrecht
Am 1. Januar 2023 tritt die sogenannte grosse Aktienrechtsrevision in Kraft.
Dabei werden neue Regelungen eingeführt, die insbesondere auch für nicht-börsenkotierte Aktiengesellschaften interessant sein können.
Tobias Jakob
Verteilung der Prozesskosten im Zivilprozess
Steht man vor dem Entscheid, ob man seine Forderung gerichtlich durchsetzen will, müssen im Rahmen der Risikoabwägung die Prozesskosten und deren Verteilung berücksichtigt werden. Häufig spielen dabei die Prozesskosten – also die Anwaltskosten beider Parteien, die Gerichtskosten und allenfalls Gutachterkosten – sogar eine entscheidende Rolle; insbesondere in Fällen mit einem geringen Streitwert.
Dr. Felix Walter Lanz
Coronavirus-Erkrankung – wann kann sie als Berufskrankheit gelten?
Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG erbringt Leistungen nicht nur bei Berufs- und Nichtberufsunfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten und bestimmten Körperschädigungen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind. Wie sieht das bei Coronavirus-Erkrankungen aus?
Theo Strausak
Behandlung eines Baugesuches bei hängigem Gestaltungsplanverfahren
Ab Beginn der öffentlichen Planauflage dürfen Baubewilligungen erstinstanzlich nur noch erteilt werden, wenn das Bauprojekt sowohl den alten wie den neuen Zonenvorschriften entspricht (§15 Abs. 2 PBG).
Christian Rudolf von Rohr
Wenn der Erbvertrag nicht mehr passt
In einem neueren Entscheid von Ende 2020 hat das Bundesgericht folgendes klargestellt, was für die Nachlassplanung von eminenter Wichtigkeit ist: Es können lediglich die einseitigen Bestimmungen eines Erbvertrages einseitig und frei widerrufen werden.
Harald Rüfenacht
Rückbauverpflichtung von rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzone
Die Behörden können demnach den Abriss von Gebäuden und Anlagen, die ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen.
Tobias Jakob
Offenkundige Tatsachen
Was offenkundig ist, muss vor Gericht nicht bewiesen werden. Offenkundig sind Tatsachen, die allgemein, jedenfalls aber am Ort des Gerichts verbreitet bekannt sind. Nicht erforderlich ist, dass die Allgemeinheit die Tatsache unmittelbar kennt; es genügt, wenn sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen erschliessen lässt.
Theo Strausak
Reduktion von Autoabstellplätzen = weniger Verkehr?
Nach § 42 Bauverordnung des Kantons Solothurn (KBV) legt die Baubehörde die jeweils zu erstellende Anzahl Autoabstellplätze fest. Massgebend hierfür sind die im Anhang aufgeführten Richtwerte der VSS Norm und allfälliger Spezialregelungen in den Gemeinden. Die Baubehörden errechnen jeweils an Hand der Tabelle im Anhang der KBV, welche Anzahl PP für die jeweils geplante Nutzung erstellt werden muss.
Christian Rudolf von Rohr
Revision des Erbrechts
Das derzeit geltende Erbrecht ist 1912 in Kraft getreten. Höchste Zeit also, sich mit einer Revision zu befassen. Das revidierte Erbrecht soll moderne Formen des Zusammenlebens wie Patchwork-Familien oder Konkubinate besser berücksichtigen. Daher soll dem Erblasser mehr Freiraum bei der Nachlassplanung gelassen werden.
Harald Rüfenacht
Lärmschutzrecht bei der Projektierung von Autoeinstellhallen
Eine neue Autoeinstellhalle stellt eine Aussenlärm erzeugende neue ortsfeste Anlage im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) dar. Als solche hat sie einerseits die einschlägigen Lärmbelastungsgrenzwerte (Planungswerte) der jeweiligen Bauzone einzuhalten.
Tobias Jakob
Bauhandwerkerpfandrecht
Ein Handwerker hat bekanntlich zur Sicherung seiner Werklohnforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück, auf dem er gearbeitet hat.
Michael Schneitter
Verwaltungsaufwand für die Nebenkostenabrechnung
Verwaltungskosten sind Kosten für die Verwaltungsarbeit, die im Zusammenhang mit den Nebenkosten anfallen.
Theo Strausak
Legitimiert zur Baueinsprache?
Wer gegen ein Bauvorhaben oder einen Nutzungsplan «Einsprache» (auf Stufe der ersten Bewilligungsbehörde) oder «Beschwerde» (beim Instanzenzug) erheben will, muss nachweisen, dass er durch die Streitsache «besonders berührt» ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat.