Nach geltendem Erbrecht fliesst ein erheblicher Anteil des Nachlasses zwingend an die Familie des Erblassers. Pflichtteilsgeschützt sind Ehepartner, Kinder und – bei Fehlen von Nachkommen – die Eltern. Im Zentrum der Revision steht eine Verkleinerung dieser gesetzlichen Pflichtteile für die Nachkommen, der Pflichtteil für Eltern soll gänzlich entfallen. Damit kann der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen und so beispielsweise faktische Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder deren Kinder stärker begünstigen.

Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen auswirken und Arbeitsplätze sichern dürfte.

Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 29. August 2018 verabschiedet. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Anfang 2021 eine weitere Botschaft in Bezug auf die erleichterte Unternehmensnachfolge unterbreiten. Selbstredend ist noch nicht absehbar, wann das revidierte Erbrecht in Kraft treten soll. 

Übrigens: bereits errichtete Testamente und Erbverträge bleiben auch nach der Revision gültig. Der neu gewonnene Spielraum kann allenfalls ein Überdenken der getätigten Verfügungen nahelegen. Gerne stehe ich Ihnen für die entsprechende Beratung und Planung zur Verfügung.

Christian Rudolf von Rohr

Dieser Beitrag wurde von Christian Rudolf von Rohr veröffentlicht.

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