Rigoros versuchen v.a. Städteplaner die Bürger dahingehend zu erziehen, vermehrt auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) oder Langsamverkehr (LV) umzusteigen – dies allerdings mit fragwürdigen Methoden.

Jüngstes Beispiel ist der Entwurf des neuen Parkplatzreglements der Stadt Solothurn: Die kantonale Bauverordnung (KBV) schreibt für jede Liegenschaft vor, wie viele Autoabstellplätze für Personal und Besucher/Kunden errichtet werden müssen. Diese Richtwerte gelten als Minimalwerte und verfolgen den Zweck, das Parkieren auf den öffentlichen Strassen möglichst zu vermeiden. Solange der Grundeigentümer die für seine Parzelle erforderliche Grünflächenziffer (je nach Lage 30-50 %) einhält, darf er darüber hinaus auch mehr Abstellplätze errichten.

In der Stadt Solothurn soll nun ein Systemwechsel stattfinden. Ausgehend vom Richtwert der KBV wird je nach Quartier ein Reduktionsfaktor vorgeschrieben. Die sich daraus ergebende reduzierte Anzahl an Parkfeldern darf dann nicht überschritten werden.

Für die meisten Liegenschaften in der Stadt dürfte damit pro Wohnung und Kleingewerbe noch maximal 1 Parkfeld bewilligt werden. Zudem kann die Baubehörde die Grundeigentümer neu verpflichten, ihre privaten Parkfelder (ohne Mindestzahl) zu bewirtschaften bzw. Gebühren (Lenkungsabgaben) zu erheben. Vom Bundesamt für Raumplanung ARE anerkannte Studien belegen indes, dass mit Parkplatzreduktionen und -bewirtschaftung kein Umsteigeeffekt auf den ÖV erzielt werden kann. Der Entwurf des neuen städtischen Parkplatzreglements birgt deshalb eine unnötige, massive Eigentumsbeschränkung.

Theo Strausak

Dieser Beitrag wurde von Theo Strausak veröffentlicht.

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